Verbotene Zeitungen - Proteste - 09/2013

Aus Tansania Information
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Mehrere Medien-Verbände Tansanias verständigten sich darauf, den Informationsminister, und den Direktor der tansanischen Nachrichtenagentur auf eine schwarze Liste zu setzen. Über diese Personen und ihre Aktivitäten werde bis auf weiteres weder in Wort noch in Bild berichtet. Auch die Kritik an dem Zeitungsgesetz von 1976 werde unvermindert fortgesetzt. Dieses erlaubt dem Informationsministerium, nach eigenem Ermessen Publikationen zu verbieten. Das Ministerium hatte im September die kiswahili-sprachigen Blätter “Mwananchi” und “Mtanzania” verboten.

Die Delegation der EU in Tansania äußerte sich besorgt über das Publikationsverbot, sowie über die Einschränkungen auf den Internet-Seiten der Zeitungen. Pressefreiheit und Recht zur freien Meinungsäußerung seien fundamentale Menschenrechte, die einen umsichtigen und verhältnismäßigen Umgang mit den einschlägigen Gesetzen erforderten. Es wird daran erinnert, dass bereits 2010 die EU-Wahlbeobachtungs-Mission eine Modernisierung der Mediengesetze in Abstimmung mit den Betroffenen empfohlen hatte. Auch die Medien müssten innerhalb des gesetzlichen Rahmens arbeiten und professionelle Standards einhalten. (Guardian, 05. und 10. 10. 13)