Schwerpunkt: Tansania im afrikanischen Kontext: Schwierigkeiten der EAC - 01/2016 und Schwerpunkt: Tansania im afrikanischen Kontext: Umweltschutz und Menschenrechte - 01/2016: Unterschied zwischen den Seiten

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= Souveränitätskonflikte =
= Umwelt- und Klimaschutz =


Generell werden von der EAC beschlossene Handels- und Verkehrserleichterungen nur sehr zögernd umgesetzt, da sie naturgemäß den Handlungsspielraum der einzelnen Staaten reduzieren. Es gibt keine Sanktionen für Verstöße gegen EAC-Regeln. Besonders bei Niederlassungsfreiheit, Steuerharmonisierung und Anerkennung von Ausbildungsgängen und Qualitätstests gibt es noch viel zu tun. Wegen bürokratischer Handelshemmnisse blüht nach wie vor der Schmuggel, obwohl gar keine Binnenzölle mehr anfallen.
Der Präsident des EAC-Parlaments (EALA) forderte mehr Klima-Anpassungshilfen für die afrikanischen Länder. Europa, USA, China und Indien produzierten die meisten Treibhausgase und müssten daher die Entwicklungsländer mit Anpassungshilfen unterstützen.  


So gab es lange ein Tauziehen zwischen tansanischen und kenianischen Behörden mit erfindungsreichen Gebühren, Abgaben, Steuern und Hygiene- und Impfvorschriften für Bürger des jeweils anderen Staates, die allesamt gegen EAC-Regeln verstoßen. Dies soll nun beiderseits in Ordnung gebracht werden. Unternehmen wie Montagebetriebe für Fahrzeuge, brauchen einen größeren Markt ohne Beschränkung durch nationale Interessen. Auf diesem Markt ist Kenya führend (Montage von Fahrzeugen von Toyota, Foton, Randon und Volkswagen), während in Tansania nur Motorrikschas (Bajaj) montiert werden.
Tansania weigerte sich, das EAC-Protokoll über Umwelt und natürliche Ressourcen von 2006 zu unterzeichnen, da dieses den Regeln des Gemeinsamen Marktes widerspräche, die Fragen des Bergbaus und Tourismus den Ländern überließen. Damit bleibt die Frage ungelöst, wie gemeinsam genutzte Ökosysteme besser geschützt werden können. Beispiele dafür sind der Victoriasee, das Serengeti-Mara-Gebiet und Weideflächen für Nutztiere.  


Citizen 13.07.15; East African 27.06.; 10.10.15
Hingegen beschloss die EALA ein Gesetz zu Nutzung und Schutz der Wälder in Ostafrika. Damit soll vor allem die nachhaltige Nutzung von grenzübergreifenden Waldregionen gesichert und der bisherige Raubbau eingedämmt werden. Das Gesetz sieht eine Harmonisierung der einschlägigen Ländergesetze und eine neue EAC Einrichtung, die EAC-Waldbehörde, vor.


= Administrative Probleme =
Citizen 29.11.; 01.12.15; DN 29.11.15; East African 06.06.15; Inter Press Service 26.11.15


Vereinbarungen der Regierungen und Beschlüsse der Administrativen Versammlung Ostafrikas (EALA) werden oft mit großer Verzögerung umgesetzt. So zeigten sich die EALA-Abgeordneten enttäuscht darüber, dass der Bau der 15 gemeinsamen Grenzübergänge (One Stop Border Posts) nur holprig vorankommt, obwohl sie von Japan, Finnland und weiteren Gebern finanziert werden. Der EALA-Präsident bedauerte, dass die EAC-Bürger bisher wenig von der Gemeinschaft profitierten, vor allem wegen unnötiger bürokratischer Komplikationen.
= Menschenrechte =


Das EAC-Sekretariat und weitere EAC-Einrichtungen könnten nicht effektiv arbeiten, weil sie keine zureichenden Haushaltsmittel bekämen und Zahlungen der Mitgliedsstaaten oft sehr unpünktlich geleistet würden. Dieses Jahr schulden die Mitglieder der EAC $ 31 Mill., d.h. 74% ihrer Zusagen.
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Ein Bericht über „Kinderrechte in den EAC-Partnerstaaten“ der EALA monierte, dass in Tansania Schüler und Studenten oft wegen kleiner Vergehen verurteilt und mit Kriminellen zusammen eingesperrt würden. Auch körperliche Strafen in Schulen sollten abgeschafft werden.


Citizen 15.03.; 28.11.; 22.12.15; DN 30.06.15; Guardian 16.10.15
Der UN-Fonds für Bevölkerung (UNFPA) hebt in seinem Bericht für 2015 hervor, dass Tansania als einziges ostafrikanisches Land stabil gegenüber humanitären Krisen ist. Der Bericht untersucht dieses Jahr besonders die Situation von Frauen, heranwachsenden Mädchen, Kindern und Behinderten. Kriterien sind das Niveau von Gewalt, Zugang zum Rechtsweg, Rechtsstaatlichkeit und in wie weit staatliche Einrichtungen effektiv, verantwortlich und inklusiv sind. Weiterhin wurde untersucht, wie stabil die Wirtschaft ist und wie elastisch ein Land auf Katastrophen reagieren könnte (Resilienz).  


= Selbstbedienung =
Arusha Times 12.12.15; Citizen 01.12.15; Guardian 04.12.15


Die 52 Mitglieder der EALA (East African Legislative Assembly) genehmigten sich je einen repräsentativen Dienstwagen, wofür andere Haushaltspositionen gekürzt werden mussten. Vom Haushalt 2015/16 decken die Partnerstaaten $ 48 Mill., die Entwicklungspartner $ 59 Mill. ab. Nach Berichten über ausufernde Verschwendung von EAC-Mitteln durch Mitarbeitende und -Institutionen wird der neue Haushalt um $ 14 Mill. niedriger angesetzt.
= Ostafrikanischer Gerichtshof =


Arusha Times 12.12.15; Citizen 13.03.; 03.12.15; DN 21.,25.05.15; East African 26.01.15;
2015 wurde die Zuständigkeit des East African Court of Justice auf Handel, Investitionen und Währungen ausgeweitet. Der Vorsitzende Richter Dr. Ugirashebuja betonte, eine einheitliche Rechtsprechung und Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien sei entscheidend für die Existenz der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Nur so könnten Interessen und Meinungsverschiedenheiten konstruktiv ausgeglichen werden.


= Nachbarstaaten =
Business Times 10.04.15, DN 26.03.15; Guardian 11.12.15
 
Sicherheitsprobleme für die EAC-Länder entstehen durch anhaltende Konflikte in Nachbarstaaten: Somalia, DR Kongo und Südsudan. Allein der südsudanesische Bürgerkrieg verursacht in den EAC-Ländern Kosten von € 10 Mrd. pro Jahr, u.a. für Flüchtlinge, Sicherheitsaufwendungen und ausgebliebene Investitionen. E. African 14.01.15


[[Kategorie:01/2016]]
[[Kategorie:01/2016]]
[[Kategorie:Auslandsbeziehungen_-_East_African_Community]]
[[Kategorie:Auslandsbeziehungen_-_East_African_Community]]
[[Kategorie:Innere_Angelegenheiten_-_Rechtswesen]]
[[Kategorie:Landwirtschaft_-_Ökologie]]

Aktuelle Version vom 6. Januar 2019, 20:22 Uhr

Umwelt- und Klimaschutz

Der Präsident des EAC-Parlaments (EALA) forderte mehr Klima-Anpassungshilfen für die afrikanischen Länder. Europa, USA, China und Indien produzierten die meisten Treibhausgase und müssten daher die Entwicklungsländer mit Anpassungshilfen unterstützen.

Tansania weigerte sich, das EAC-Protokoll über Umwelt und natürliche Ressourcen von 2006 zu unterzeichnen, da dieses den Regeln des Gemeinsamen Marktes widerspräche, die Fragen des Bergbaus und Tourismus den Ländern überließen. Damit bleibt die Frage ungelöst, wie gemeinsam genutzte Ökosysteme besser geschützt werden können. Beispiele dafür sind der Victoriasee, das Serengeti-Mara-Gebiet und Weideflächen für Nutztiere.

Hingegen beschloss die EALA ein Gesetz zu Nutzung und Schutz der Wälder in Ostafrika. Damit soll vor allem die nachhaltige Nutzung von grenzübergreifenden Waldregionen gesichert und der bisherige Raubbau eingedämmt werden. Das Gesetz sieht eine Harmonisierung der einschlägigen Ländergesetze und eine neue EAC Einrichtung, die EAC-Waldbehörde, vor.

Citizen 29.11.; 01.12.15; DN 29.11.15; East African 06.06.15; Inter Press Service 26.11.15

Menschenrechte

Ein Bericht über „Kinderrechte in den EAC-Partnerstaaten“ der EALA monierte, dass in Tansania Schüler und Studenten oft wegen kleiner Vergehen verurteilt und mit Kriminellen zusammen eingesperrt würden. Auch körperliche Strafen in Schulen sollten abgeschafft werden.

Der UN-Fonds für Bevölkerung (UNFPA) hebt in seinem Bericht für 2015 hervor, dass Tansania als einziges ostafrikanisches Land stabil gegenüber humanitären Krisen ist. Der Bericht untersucht dieses Jahr besonders die Situation von Frauen, heranwachsenden Mädchen, Kindern und Behinderten. Kriterien sind das Niveau von Gewalt, Zugang zum Rechtsweg, Rechtsstaatlichkeit und in wie weit staatliche Einrichtungen effektiv, verantwortlich und inklusiv sind. Weiterhin wurde untersucht, wie stabil die Wirtschaft ist und wie elastisch ein Land auf Katastrophen reagieren könnte (Resilienz).

Arusha Times 12.12.15; Citizen 01.12.15; Guardian 04.12.15

Ostafrikanischer Gerichtshof

2015 wurde die Zuständigkeit des East African Court of Justice auf Handel, Investitionen und Währungen ausgeweitet. Der Vorsitzende Richter Dr. Ugirashebuja betonte, eine einheitliche Rechtsprechung und Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien sei entscheidend für die Existenz der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Nur so könnten Interessen und Meinungsverschiedenheiten konstruktiv ausgeglichen werden.

Business Times 10.04.15, DN 26.03.15; Guardian 11.12.15