Zum Kadi-Gericht - 12/2006

Aus Tansania Information
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Rückblick

Lange sprach man im Verborgenen über das Kadi-Gericht, öffentlich erst, als das Mehrparteiensystem 1992 eingeführt wurde. Zwei Abgeordnete baten damals vergeblich, das Parlament solle über die Einsetzung eines Kadi-Gerichts diskutieren. Andere betonten, beim Kadi-Gericht handle sich um eine religiöse Angelegenheit. In ihrem Wahlmanifest von 2005 versprach die CCM, das Kadi-Gericht wieder zum Leben zu erwecken. (Guardian 9.8.06; Nipashe 24.9.06)

Reaktionen einiger Kirchen

In einer Erklärung katholischer Geistlicher heißt es, die Sicherheit werde gefährdet, die Verfassung verletzt. Ein Kadi-Gericht würde den Christen und den Nichtmuslimen das Leben sehr schwer machen.

In einer Erklärung der lutherischen Bischöfe wird das Parlament dringend gebeten, sich der Einsetzung eines Kadi-Gerichts auf dem Festland zu widersetzen. In Sansibar gebe es Kadi-Gerichte, was die Verfassung von Sansibar vorsehe. Auf dem Festland aber würde das "den Frieden gefährden, sowie Einheit und Zusammenhalt der Nation und die Verfassung schwächen. Sie trennt Staat und religiöse Angelegenheit strikt, denn unsere Regierung hat keine Religion", heißt es in der Erklärung.

Die anglikanischen Bischöfe schließen sich dem Einspruch der katholischen Kirche an. In ihrer Erklärung heißt es, falls das Parlament per Gesetz das Kadi-Gericht einführe, würden die Nicht-Muslime ausgegrenzt. In den Kadi betreffenden Angelegenheiten sollten die Muslime selbst entscheiden, außerhalb des Gesetzes des Staates. Entsprechend handelten die christlichen Konfessionen hierzulande. Kirchliche Gerichte oder Gremien sprächen Recht, kümmerten sich auch um Ehe und Moral. Die anglikanische Kirche stimme vielen Abschnitten des Eherechts von 1971 nicht zu, sie widersprächen ihrem Glauben, ihrer Lehre. (DN 18.8.06; Guardian 21.10.06;Nipashe 24.9.06; Msema Kweli 27.8./ 10.9.06)

Antwort von Muslimen

Geistliche reagierten auf die Einwände der Christen mit dem Vorwurf, die Kirchen blockierten die Einsetzung eines Kadi-Gerichts, obwohl es nur für Muslime zuständig sei. Außerdem sei das CCM-Wahlmanifest entstanden, als Vorsitzender, Vizepräsident und Generalsekretär der CCM Christen waren. In einer Erklärung des Bakwata heißt es, die Existenz eines Kadi-Gerichts sei ein Grundrecht, das man den Muslimen laut Koran unbedingt zugestehen müsse. Den Bakwata betrübten die beleidigenden, schmutzigen, Äußerungen der Nichtmuslime, die behaupteten, die Einsetzung eines Kadi bringe Chaos und Unfrieden, sagte Mufti Simba. Zu den Aufgaben des Kadi-Gerichts gehörten Erbschaft, Vermächtnis, Stiftung, Ehe, Scheidung, Kindererziehung, Fragen der Gottesdienstmonate und Entscheidungen bei Streitfällen von Muslimen in den Moscheen. Die anderen Religionsgruppen benötigten solche Ordnungen nicht, deshalb hätten sie kein Recht, sich einzumischen. Das sei Unterdrückung, Verachtung, Knechtung, Verächtlichmachung der Muslime und Einmischung in ihre Religionsfreiheit. (Guardian 9.8.06; Msema Kweli 27.8.06)

Informationskampagne

Dozenten mehrer christlicher Denominationen beschlossen, das ganze Land zu bereisen, um den Christen bei Seminaren und Versammlungen in den Kirchen die Gründe für die Einführung des Kadi-Gerichts darzulegen, auch die Begleiterscheinungen und den Schaden, den sie erlitten, würde es eingeführt. (Msema Kweli 10.9.06)