Thema: Flucht und Migration: Herkunft Geflüchteter, Flüchtlingspolitik - 06/2020

Aus Tansania Information
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Herkunft der nach TZ Geflohenen

Für 2017 wurde die Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden mit 358,398 angegeben, 2018 mit 329.577 (Burundi 245,964; DR Kongo 84,170; 15 weitere Nationen ca 700). Ende 2019 wurden in Tansania 278.000 Geflüchtete gezählt. Im Mai 2020 sprach der UN-Flüchtlingskommissar von 330.000 Geflüchteten in Tansania. In Ostafrika rechnet man mit fünf bis sechs Mill. Flüchtlingen, die meisten aus dem Bürgerkriegsland Südsudan (ca 2,5 Mill.).

DN 06.02.20; Guardian 08.02.; 14.12.19; 13.05.20

Fluchtgründe

20% der afrikanischen Flüchtlinge begeben sich auf andere Kontinente, vor allem nach Europa, wofür sie sehr hohe Kosten aufbringen müssen. Die ärmeren 80% hingegen bleiben auf dem afrikanischen Kontinent, meist in einem Nachbarland, wo sie im Durchschnitt 20 Jahre verbleiben.

Das Parlament der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EALA) drängte die Mitgliedsstaaten, die inneren Konflikte offenzulegen, die zu Fluchtbewegungen führen. Ein offizielles Ergebnis wurde nicht bekannt. Burundi, aus dem die meisten Flüchtlinge in Tansania stammen, behauptet, alle Konflikte seien gelöst und niemand werde bedroht.

Der kürzlich verstorbene frühere Außenminister A. Mahiga nannte als Flucht- und Migrationsgründe:

  • Mangelnde wirtschaftliche und soziale Perspektiven im Herkunftsland
  • Politische oder soziale Diskriminierung
  • Intoleranz bei politischen, kulturellen, ethnischen, religiösen oder ideologischen Fragen
  • Politische Konflikte mit Gewaltanwendung
  • Menschenrechtsverletzungen
  • Unzureichende Staatsführung und Verwaltung
  • Klimawandel
  • Wetterkatastrophen

Eine Sprecherin der Ostafrikanischen Gemeinschaft schätzte, dass in der EAC jährlich etwa 400.000 Personen infolge von Konflikten, Epidemien und Wetterereignissen ihren Lebensmittelpunkt aufgeben müssen. Die Wetterkatastrophen gingen weitgehend auf Umweltschäden infolge Übernutzung und Bevölkerungsdruck zurück und zeigten eine zunehmende Tendenz. Die EAC will diesen Risiken mit ihrer neuen „Einheit für Reduzierung von Katastrophenrisiken“ entgegenwirken.

Der kritische Journalist J. Ulimwengu sieht den Hauptgrund für Flucht- und Migrationsbewegungen in der Unfähigkeit der Regierungen, der jungen Generation produktive Erwerbsmöglichkeiten zu eröffnen. Kinder sollten nicht als „unnütze Esser oder zukünftige Delinquenten“ gesehen werden. Sie könnten ihre Länder voranbringen, wenn sie gesund aufwachsen könnten, solide ausgebildet würden und eine charakterliche Formung erhielten. Unter den gegenwärtigen Umständen aber sähen sie keine Perspektive für sich und gingen lieber extreme Risiken ein, um im Ausland eine Chance zu suchen. Citizen 16.10.17; DN 03.11.17; 25.12.18; East African 05.12.17

Flüchtlingspolitik

Die Flüchtlingskonvention der damaligen Organisation für Afrikanische Einheit OAU von 1969 legte ein vereinfachtes Asylverfahren fest. Die Geflüchteten, die meist direkt aus einem Nachbarland kommen, müssen i.d.R. keine individuellen Fluchtgründe nachweisen, sofern die öffentliche Ordnung im Herkunftsland erheblich beeinträchtigt ist. Sie müssen sich im Aufnahmeland politischer und subversiver Aktivitäten enthalten.

Obwohl Präsident Magufuli in schnellem Bevölkerungswachstum einen Wachstumsimpuls für die Wirtschaft sieht, hält er die Zuwanderung von Flüchtlingen für bedenklich. Seine Flüchtlingspolitik ist entschieden restriktiver als die seiner Vorgänger.

2014 hatte Tansania 162.156 Burundern, die bereits 1972 geflohen waren, die tansanische Staatsbürgerschaft gewährt. Viele von ihnen wurden in den Distrikten Mpanda und Tanganyika, Katavi-Region angesiedelt. Das Innenministerium kritisierte jedoch, dass die Neubürger häufig Verwandte aus Burundi einlüden; diese ließen sich dann unberechtigt in den Flüchtlingssiedlungen nieder.

Der Sicherheitsausschuss im Parlament konstatiert in seinem Bericht vom Februar 2020, dass von eingebürgerten Burundi-Flüchtlingen erhebliche Sicherheitsrisiken und kriminelle Aktivitäten ausgingen. Sie sollten daher nicht wie bisher in geschlossenen Siedlungen untergebracht, sondern über das Land verteilt werden. Antragsteller auf Einbürgerung müssten sehr sorgfältig auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden.

Die Armee führte Razzien in den Siedlungen für burundische Flüchtlinge Katumba (Katavi-Distrikt) und Mishamo (TanganyikaDistrikt) durch. Dabei wurden 50 für Wilderei benutzte Schusswaffen, teils aus Militärbeständen, beschlagnahmt. 18 Personen, allesamt naturalisierte tansanische Bürger, wurden festgenommen. Präsident Magufuli hatte sich bei einem kürzlichen Besuch in Katavi verärgert über Berichte geäußert, denen zufolge eingebürgerte Burunder ungesetzlichen Tätigkeiten nachgehen.

Seit 2015 flohen nach brutaler Unterdrückung der Opposition 400.000 Burunder in Nachbarländer, davon 200.000 nach Tanzania, bis 2017 der pauschale Flüchtlingsstatus aufgehoben und eine strenge individuelle Asylprüfung für Burunder eingeführt wurde. Ein burundisch-tansanisches Abkommen vom August 2019 formulierte als Ziel, bis zum Jahresende alle Burunder zu repatriieren, „freiwillig oder unfreiwillig“, da ihre Präsenz in Tansania ein schlechtes Licht auf Burundi werfe. Präsident Magufuli erklärte Ende 2019, die Lage in Burundi habe sich normalisiert und die Flüchtlinge müssten jetzt heimkehren. Einige missbrauchten die politischen Wirren, um wirtschaftlichen Problemen zu entkommen und sich ein besseres Auskommen zu sichern.

Nach einer Untersuchung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) von 2018 zu Migrations- und Fluchtbewegungen begeben sich ärmere Migranten in benachbarte Länder, während Vermögende versuchen, nach Europa oder Nordamerika zu gelangen.

Seit 2017 sind zwischen 43.945 und 60.000 Geflüchtete „freiwillig“ nach Burundi zurückgekehrt, knapp die Hälfte der geplanten Zahl; 36.127 gelangten mit Hilfe der IOM in dritte Länder, 200 schafften es nach USA oder Australien. Viele Kongolesen, die seit 2018 in Tansania Asyl suchten, wurden an den inzwischen geschlossenen Grenzposten ohne Asylprüfung zurückgewiesen.

2018 erklärte Präsident Magufuli den Austritt Tansanias aus dem „Rahmenwerk für umfassende Flüchtlingsarbeit“ (CRRF) des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR. Das CRRF will u.a. Geflüchtete im Zielland schnell politisch und sozial integrieren. Dr. Magufuli begründete die Entscheidung mit zunehmenden Sicherheitsbedenken und abnehmender internationaler Unterstützung.

Citizen 18.09.19; DN 25.01.17; 10.02.18; 06.,27.02.20; Guardian 07.01.; 20.11.; 03.12.18; 05.03.20; Human Rights Watch 20.09.; 12.12.19; IRIN 05.03.19;

Integration

Im Unterschied zu Uganda (etwa 1,5 Mill. Flüchtlinge, vor allem aus dem Südsudan, genießen Freizügigkeit und Arbeitserlaubnis im ganzen Land) siedelte Tansania die Geflüchteten in großen Lagern in geografischer Nähe zum Herkunftsland an. Dies erleichterte die Kontrolle sowie Betreuung und Finanzierung durch internationale Organisationen. Organisationen wie „Dignity Kwanza“ empfahlen, geflüchtete Ausländer konsequent in den lokalen Wirtschaftsprozess zu integrieren, drangen damit aber nicht durch.

Schüler/innen in den Lagern können nur selten tansanische Schulen besuchen; meist sind sie auf die Lagerschulen angewiesen. Dort herrscht chronischer Mangel an Lernmaterial. Der „Refugee Education Response Plan“ des UNHCR registrierte 2018 ein Schüler-Lehrer-Verhältnis von 166:1, trotz Unterrichts in zwei Schichten. 523 Klassenzimmer für Burunder und 105 für Kongolesen fehlten. Dies sieht der UNESCO-Bericht über Globale Bildung als Mangel an; Länder wie Äthiopien, Kenia, Ruanda oder Uganda hätten beim Unterricht für Flüchtlingskinder mehr erreicht.

Guardian 03.04.; 26.06.; 20.11.; 03.12.18

Kontroverse Rückführung nach Burundi

„Human Rights Watch“ (HRW) erhob schwere Vorwürfe gegen die tansanischen Behörden. Sie übten starken wirtschaftlichen, politischen und psychischen Druck auf die 183.000 noch in Lagern lebenden Burunder aus, um sie zur „freiwilligen“ Rückkehr zu bewegen. Sie behinderten UNHCR-Beauftragte, die eigentlich in Einzelgesprächen die Motive der Rückkehrwilligen prüfen und die Freiwilligkeit sicherstellen müssten. Dies widerspreche den internationalen und panafrikanischen Flüchtlingskonventionen und müsse vom Menschenrechtsausschuss der Afrikanischen Union untersucht werden. Einen entsprechenden Aufruf unterstützten Amnesty International und 13 afrikanischen NROs. Von HRW befragte Burunder, die sich zur Rückkehr bereit erklärt hatten, nannten als Gründe für ihre Entscheidung:

  • Willkürliche Verhaftungen und Polizeigewalt
  • Allgemeine Unsicherheit in den Lagern, Schikanen durch Lager-Aufsicht (Sungu-Sungu), besonders gegen politische Flüchtlinge
  • Kriminelle bedrohten Frauen und politische Geflüchtete
  • Gerüchte über Verschwundene und Tötungen durch burundische Agenten
  • Mitglieder der burundischen Parteimiliz im Lager (Partei-Jugend „Imbonerakure“)
  • Erinnerung an frühere Repatriierungen nach Ruanda und Burundi (1996, 2006, 2009, 2012)
  • Verbot von Erwerbsmöglichkeiten wie lokalen Märkten; Verbot von Fahr- und Motorrädern
  • Verbot, außerhalb der Lager Brennholz zu suchen
  • Entzug des Flüchtlingsstatus und Ausschluss von Nahrungsmittelhilfe bzw. Drohungen damit
  • Drohung, später keine UNHCR-Rückkehrhilfe ($ 37) zu erhalten

Manche verweigern die Rückführung in der Hoffnung, in dritte Länder wie Belgien oder Kanada umgesiedelt zu werden. Wie schon bei früheren Repatriierungen finden die Meisten das von ihnen verlassene Land von Anderen besetzt und haben keine Mittel, Land zu erwerben. Sie empfinden sich in der ursprünglichen Umgebung als fremd und unwillkommen.

Eine Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrates erklärte im September 2019, die Menschenrechte würden in Burundi weiter landesweit verletzt, zurückgekehrte Flüchtlinge oft als Oppositionelle und Rebellen betrachtet, misshandelt, erpresst und bedroht. Viele Rückkehrer aus Tansania flohen daher weiter nach Uganda. Im März 2020 nahmen 10.883 Personen trotz der prekären Zustände in den tansanischen Lagern ihre schon erklärte Rückkehr-Entscheidung zurück.

Ein Sprecher des UNHCR versicherte, man bemühe sich, die Freiwilligkeit bei allen Rückkehrern sicherzustellen. Der tansanische Innenminister sagte, niemand würde ausgewiesen. Man wolle Rückkehrwillige nur „mobilisieren und ermutigen“. Alle, die dies hintertrieben würden verhaftet. Der burundische Innenminister erklärte, in Burundi herrschten Frieden und Sicherheit.

Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge forderte Burundi und DR Kongo auf, Rückkehrer angemessen aufzunehmen und zu reintegrieren. Er bat die Gebernationen um Finanzhilfe zur Reintegration.

Während die Obama-Regierung jährlich 33.000 kongolesische Flüchtlinge aus tansanischen Lagern aufnahm, erlaubte die Trump-Administration zuletzt noch jährlich etwa 3.000 Kongolesen die Einreise. Da Viele seit 20 Jahren in Tansania leben, können sie in der DR Kongo kaum auf Siedlungsland hoffen und bleiben daher lieber in dem überfüllten Lager Nyarugusu.

CAJ-News 31.10.19; Deutsche Welle 03.10.19; DN 26.06.17;Guardian 26.08.; 03.12.19; 05.03.20; HRW 20.09.; 04.,12.12.19; IRIN 05.03.19; Voice of America 03.10.19