Thema: Justizwesen in Tansania: Menschenrechte - 02/2020

Aus Tansania Information
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Proteste

Der Medienrat MCT registrierte 2019 28 Verletzungen der Pressefreiheit. Drei Journalisten, die wegen angeblichen bewaffneten Raubs zu 30 Jahren Haft verurteilt waren, wurden nach Intervention von Anwälten des MCT freigelassen.

Die Oppositionsparteien forderten, das Versammlungsverbot für Parteien wenigstens im Wahljahr 2020 aufzuheben. Sie protestierten gegen die Neufassung des Parteiengesetzes, die dem staatlichen Parteienbeauftragten sehr weitgehende Eingriffe in parteiinterne Vorgänge erlaubt.

Amnesty International und Human Rights Watch forderten Präsident Magufuli auf, über die Bilanz seiner Regierung nachzudenken. Sie habe das rechtliche Rahmenwerk des Landes zerrissen. Die Regierung müsse ihre unterdrückerischen Gesetze zurücknehmen und die fortdauernden Menschenrechtsverletzungen beenden. Drohungen gegen NROs und Journalisten sowie Einschüchterung und willkürlich Verhaftungen von Kritikern und Oppositionellen müsse ein Ende haben.

38 NROs drückten in einem Offenen Brief an den Menschenrechtsrat der UN ihre Besorgnis über die Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte in Tansania aus. Zahlreiche Beispiele dafür zählt eine Presseerklärung von 65 Mitgliedsorganisationen der „Koalition der Menschenrechtsverteidiger“ THRDC vom April 2019 auf. Regierungssprecher H. Abbas meinte, diese Organisationen würden „von gewissen Mächten benutzt“ [vgl. TI Juni 19, S. 4].

Der Direktor der „Mwalimu Nyerere Stiftung“ Butiku (81) forderte die Bürger/innen auf, weiterhin für Gerechtigkeit, demokratische Freiräume und eine freie Presse zu kämpfen. Dies müsse allerdings im Dialog und gewaltfrei geschehen.

Citizen 30.12.19; www.facebook.com/THRDCOALITION 01.04.19; www.hrw.org 11.05.18; www.mct.or.tz; www.nyererefoundation.org

Geschlechtsspezifische Gewalt, Kinder

Die Organisation „Frauen in Recht und Entwicklung in Afrika“ (WILDAF) wies darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder, besonders sexueller Kindesmissbrauch inzwischen etwas häufiger angezeigt wird. Allerdings gebe es immer noch eine große Dunkelziffer, Anzeigende würden immer noch gedemütigt, zu viele Fälle würden eingestellt.

Die „Vereinigung der Medien-Frauen“ TAMWA-Zanzibar bedauert die ungebrochene „Kultur des Schweigens“ beim Missbrauch von Mädchen. Die Gesetze zum Schutz der Kinder seien ausreichend, nicht jedoch ihre Anwendung. Der moralische Verfall nehme zu, vor allem durch schlechte Einflüsse aus dem Internet und von Sextouristen.

Das „Rechtsschutz-Zentrum für Frauen“ WLAC setzt sich seit 30 Jahren für Frauen, Mädchen, Witwen und Flüchtlinge, vor allem in der Kigoma-Region, ein. Es arbeitet mit dem „Netzwerk tansanischer Polizistinnen“ und UNICEF zusammen.

DN 19.12.19; 19.01.20; Guardian 24.09.19; www.wildaftanzania.org; www.wlac.or.tz

Menschenrechts-NRO, CHRAGG

Das international geachtete „Legal and Human Rights Centre“ LHRC (seit 1995) erhielt 2018 mit Anna Henga eine neue Direktorin. Die scheidende Direktorin Dr. Helen Kijo-Bisimba hatte sich mit beträchtlicher Courage für Rechtsstaatlichkeit und gute Staatsführung eingesetzt. Das LHRC hat seit 2000 Beobachterstatus bei der „Afrikanischen Kommission für Menschen- und Völkerrechte“. 2019 öffnete das LHRC eine online-Plattform („HRMS“), bei der Betroffene mit einem Fragebogen Tag und Nacht Menschenrechtsverstöße melden können, die das Zentrum dann bei den zuständigen Behörden weiter verfolgt. Finnland unterstützt die Arbeit des LHRC auf drei Jahre mit € 1,5 Mill., besonders um Minderheiten-, Frauen- und Kinderrechte weiter zu stärken und faire Wahlen zu erleichtern.

Der neue Vorsitzende der staatlichen „Kommission für Menschenrechte“ CHRGG rühmte bei einem Nationalen Dialog zu Menschenrechten die Verdienste der Regierung im Bildungs- und Gesundheitswesen, ging aber nicht auf die Proteste im Land ein. Justizminister Dr. Mahiga sagte, Manches, was im Westen als Menschenrecht verstanden werde, sei mit der tansanischen Kultur nicht vereinbar und würde hier zu „schrecklichen Dingen“ führen.

Citizen 11.07.19; DN 05.05.19; Guardian 14.,17.12.19; www.humanrights.or.tz

AU-Gerichtshof, ICC

Tansania schwächte den Gerichtshof für Menschenrechte der Afrikanischen Union AfCHPR, indem es seinen Bürgern und zivilen Organisationen nicht mehr gestattet, dieses Gericht anzurufen. Tansanische Kläger/innen hatten sich in etwa 200 Fällen an den AfCHPR gewandt (ca 70% aller Klagen, meist erfolgreich). Die tansanische Regierung hatte jedoch schon früher Urteile des AfCHPR nicht umgesetzt. UN, Amnesty International und viele einheimische Juristen befürchten einen schweren Ansehensverlust Tansanias durch seinen Rückzug vom AfCHPR, der seinen Sitz in Arusha hat. Einzelklagen vor dem Afrikanischen Gerichtshof gestatten jetzt nur noch sieben, meist westafrikanische Staaten [Vgl. TI Jan. 19, S.3].

Der Präsident des Internationalen Tribunals zum Genozid in Ruanda lobte Tansania für kontinuierliche Unterstützung und enge Zusammenarbeit mit dem Tribunal, das bis 2015 in Arusha arbeitete.

Citizen 03.,05.,31.12.19; DN 11.,30.11.19; www.african-court.org