Schwerpunkt: Tansania im afrikanischen Kontext: Beziehungen zu afrikanischen Ländern - 01/2016

Aus Tansania Information
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Burundi-Krise

Die anhaltenden gewaltsamen Auseinandersetzungen in Burundi nach der „Wahl“ von P. Nkurunziza zu einer dritten Amtsperiode als Präsident beunruhigen die Afrikanische Union (AU). Die AU-Kommissions-Chefin N. Dlamini-Zuma warnte vor einem erneuten Bürgerkrieg und schädlichen Auswirkungen auf die gesamte ostafrikanische Region. Mehr als 400 Personen wurden getötet und 220.000 flohen ins Ausland, meist nach Tansania. Die AU drohte Sanktionen gegen Regierungsmitglieder Burundis an.

Deutschland suspendiert seine bilaterale Hilfe für Burundi und wird das Geld statt dessen Tansania für seine großen Lager für burundische Flüchtlinge zur Verfügung stellen.

Tansania unterstützte eine Resolution des UN-Sicherheitsrats gegen die Gewalt-Exzesse der burundischen Regierung. Die Ostafrikanische Gemeinschaft beauftragte den ugandischen Präsidenten Y. Museveni Friedensgespräche zu vermitteln. Die Burundi-Krise beeinträchtigt die Weiterentwicklung der ostafrikanischen Integration.

Citizen 05.11.15; Guardian 15.11.; 06.12.15

Handel und Verkehr in Afrika

Die Länder der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC – www.sadc.int) beschlossen eine Revision ihres Regionalen Entwicklungsplans, der nun der industriellen Entwicklung erste Priorität zuspricht. An zweiter Stelle steht der Infrastruktur-Aufbau; es folgen Sicherheit und Frieden, sodann soziale Dienstleistungen.

Die afrikanischen Wirtschaftszonen COMESA (Gemeinsamer Markt für Süd- und Ostafrika), EAC (Ostafrikanische Gemeinschaft) und SADC (Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft) wollen eine dreiseitige Freihandelszone errichten. Sie umfasst 26 Länder mit 632 Mill. Einwohnern und einer Wirtschaftsleistung von $ 1,3 Billionen. Dies soll den innerafrikanischen Handel stärken und die Industrialisierung beschleunigen. Damit will man der 1980 in Lagos, 1991 in Abuja und 2011 in Johannesburg als Vision formulierten „Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft“ näher kommen. In einer ersten Phase soll in möglichst vielen Sparten ein freier Austausch von Waren ermöglicht werden. Später folgen Regelungen zu Dienstleistungen und dem Schutz geistigen Eigentums. Die meisten COMESA-Mitgliedsländer haben untereinander visafreien Personenverkehr eingeführt. Tansania exportiert mit 29% deutlich mehr in die SADC-Zone als in die EAC (10%).

Einer Umfrage von Transparency International und Afrobarometer zufolge nimmt die Korruption in Afrika weiter zu. 58% der etwa 45.000 Befragten meinten, ein Anwachsen korrupten Verhaltens in ihrem Land wahrzunehmen. In 18 von 28 untersuchten Ländern tue die Regierung zu wenig dagegen. Neu ist, dass Privatfirmen als besonders korruptionsanfällig angesehen werden; sie rangieren gleich nach der Polizei. Da Bestechlichkeit besonders die armen Schichten belastet, wurde ihre Bekämpfung als Ziel 16 unter die Nachhaltigen Entwicklungsziele der UN aufgenommen. Entscheidend seien Informantenschutz und Erschweren von Geldwäsche. Business Times 04.12.15; DN 31.07.14; 24.,30.04.; 02.06.15; East African 04.03.15; Guardian 12.06.15

Handel mit der EU

Der Vorsitzende des „Regierungsübergreifenden Denkzentrums des Südens“, Altpräsident B. Mkapa, warnte eindringlich vor den „Wirtschaftlichen Partnerschafts-Vereinbarungen“ (EPA), zu denen die EU die afrikanischen Länder und Wirtschaftsblöcke drängt. Die EPAs behinderten die Industrialisierung Afrikas und schadeten besonders kleinen Unternehmen, die noch lange nicht konkurrenzfähig produzieren könnten. Ihr wahres Ziel sei es, Europas Exporte zu fördern. Die EPAs sollen eine Freihandelszone zwischen der EU und den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) schaffen. [s.u.Außenbeziehungen der EAC]

DN 11.,13.06.14; Guardian 12.06.14

Panafrikanisches Parlament

Seit elf Jahren gibt es ein Panafrikanisches Parlament als Beratungsorgan für die Afrikanische Union. 2014 wurde ein Protokoll zur Stärkung seiner Rechte beschlossen, allerdings erst von sechs Ländern unterzeichnet und von Mali als einzigem Land ratifiziert.

Guardian 05.12.15

Arusha – ein afrikanisches „Den Haag“

Der Vorsitzende Richter des „Panafrikanischen Gerichtshofs für Menschen- und Völkerrechte“ in Arusha erinnerte daran, dass erst 29 von 54 AU-Mitgliedsländern das Protokoll über Menschen- und Völkerrechte der Afrikanischen Union ratifiziert haben (darunter Tansania). Nur sieben Staaten (darunter Tansania) hätten die zusätzliche Deklaration anerkannt, der zufolge auch Individuen und NROs dieses Gericht anrufen können.

Die „Afrikanische Stiftung für Internationales Recht“ (gegründet 2003 in Genf) lancierte in Arusha das „Afrikanische Institut für Internationales Recht“. Dieses soll Regierungsbeamte, Rechtsprofessoren und Anwälte mit wichtigen Aspekten des Internationalen Rechts in Afrika vertraut machen. Geplant sind Kurse über Menschenrechte im afrikanischen Kontext, internationale Verträge über Öl, Erdgas und weitere Bodenschätze, umstrittene Territorien, Kriminalgesetzgebung u.ä.

In Arusha residieren bereits der Ostafrikanische Gerichtshof (EACJ) und der Afrikanische Gerichtshof für Menschen- und Völkerrechte (AfCHPR), die mittelfristig miteinander verschmolzen werden sollen. Tansania stiftete als erstes AU-Land $ 100.000, um die Arbeit des AfCHPR zu unterstützen.

Dazu kommt der „UN-Mechanismus für Kriminaltribunale“, der das „Tribunal zum Genozid in Ruanda“ (UN-ICTR) fortsetzt. Das ICTR hat in 20-jähriger Arbeit gegen 93 Verantwortliche für den Völkermord 1994 in Ruanda verhandelt (insgesamt 5.800 Verhandlungstage) und damit Pionierarbeit geleistet für ein rechtliches Vorgehen gegen Straflosigkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Zur Erinnerung an die Arbeit des ICTR wird ein Internetportal eingerichtet (www.unictr.org), eine umfangreiche Dokumentation herausgegeben und der UN-ICTR-Friedens­park in Arusha angelegt. Das tansanische Außenministerium forderte die Länder, die neun noch gesuchte Schwerverbrecher beherbergen, auf, diese auszuliefern.

Der Gerichtshof für Menschenrechte (AfCHPR) veranstaltete einen Dialog über die „Afrikanische Charta für Menschen- und Völkerrechte“. Dabei wurde das Prinzip der Nichteinmischung in „innere Angelegenheiten“, das die Afrikanische Union lange hochgehalten hat, als gefährlich bezeichnet. Es erleichterte Menschenrechtsverletzungen und stabilisierte Diktaturen. Friedensmissionen wurden durch die absolute staatliche Souveränität verzögert und erschwert.

Die ehrgeizige „Africa Agenda 2063“ könne nur Erfolg haben, wenn sich auf dem Kontinent eine Kultur der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit durchsetzt. Tansanische Delegierte bekannten sich ausdrücklich zu „Geist und Buchstaben“ der Menschenrechts-Erklärungen und wiesen auf Gesetzesreformen seit den 90er Jahren hin. Allerdings werden jüngste tansanische Gesetze zu Presse, Medien und Internetkriminalität auch international in Frage gestellt.

African Court on Human and Peoples' Rights – Press Release 16.05.15; Arusha Times 02.05.15; Citizen 03.11.15; DN 08.10.15; Guardian 02.12.15

Training für Führungspersonal

Das christliche Habari Maalum College in Arusha (www.hmcollege.org) bietet Kurse für Personen in leitenden Positionen an, die nicht nur professionelles Wissen, sondern auch ethische Werte vermitteln. Nur mit verantwortlichen, engagierten, demokratischen und korruptionsresistenten Personen könne die Armut und Rückständigkeit vieler afrikanischer Regionen überwunden werden. Elf Studierende aus ostafrikanischen Ländern haben das Führungstraining bisher absolviert. Guardian 22.08.15