Thema: Demokratie-Diskussion: Nichtregierungsorganisationen und Medien - 09/2017

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Zivilgesellschaftliche Organisationen

Justizminister H. Mwakyembe drohte, die Tanganyika Law Society (Anwaltskammer) zu verbieten, wenn sie den Oppositionellen T. Lissu (Chadema) zum Präsidenten wählen sollte, da sie sich damit in die Politik einmische. Der Schuss ging allerdings nach hinten los: Lissu wurde mit großer Mehrheit gewählt und gilt nun als Idol junger Anwälte.

Innenminister Nchemba drohte Organisationen, die für das Bildungsrecht schwangerer Schülerinnen eintreten, mit Verbot. Auch Vereinigungen, die Rechte für Homosexuelle einfordern, werde die Lizenz entzogen. Ihre Vertreter würden rechtlich verfolgt bzw. ausgewiesen. Alle NRO werden demnächst überprüft. Regierungskritische Organisationen fürchten, ihre Zulassung zu verlieren.

Premier K. Majaliwa kritisierte Finanzgebaren und Zielsetzung mehrerer Nichtregierungsorganisationen im Loliondo-Distrikt. Gruppierungen, die das Image Tansanias beschädigten oder Chaos verursachten, würden verboten.

Der Menschenrechtskoalition THRDC wurde eine Demonstration gegen die politischen Morde in der Küstenregion untersagt. Die Fürsprache-Organisation HakiMadini darf nicht mehr in der Shinyanga-Region arbeiten. 18 zivilgesellschaftliche Organisationen beschwerten sich gegen Diskriminierung und Behinderung ihrer Arbeit.

Citizen 17.12.16; 14.,15.08.17; Guardian 05.12.16; 07.07.17

Medien mit Maulkorb

Nach dem Statistik-Gesetz von 2015 dürfen statistische Daten nur veröffentlicht werden, wenn sie den offiziellen Zahlen des staatlichen Statistik-Büros nicht widersprechen. Das Informationszugangsgesetz 2016 kriminalisiert die Verbreitung „falscher und irreführender Informationen“.

Das „Gesetz zu Mediendiensten 2016“ erlaubt nur formal ausgebildeten und staatlich akkreditierten Journalisten, Artikel zu veröffentlichen. Presse-Verleger müssen ihr Blatt nun jährlich neu registrieren. 2017 muss dies bis Mitte Oktober geschehen. Ein staatlicher Medienrat kann einzelne Artikel oder ganze Blätter verbieten. Medien-Eigner müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie gegen „nationales oder öffentliches Interesse“ verstoßen. Die Problematik derartiger Gesetze liegt darin, dass sie sich einerseits gegen Hetzparolen und jede Art von Intoleranz und Diskriminierung wenden, andererseits aber wegen allzu unscharfer Formulierungen von der Staatsmacht gerade zur Diskriminierung missliebiger Meinungen missbraucht werden können.

Der Pressefreiheits-Index von „Reporter ohne Grenzen“ sieht Tansania 2017 um 12 Punkte auf Rang 83 abgerutscht (Deutschland Platz 16). Damit befindet sich das Land in der Kategorie „Erkennbare Probleme“. Diese dramatische Verschlechterung geht einerseits auf eine zunehmend restriktive Gesetzgebung, andererseits auf repressive Maßnahmen gegen Medien und Autoren zurück.

Das Menschenrechtszentrum (LHRC) bezeichnete die Gesetze zu Medien, Informationszugang, Statistik und Internet als repressiv und einschüchternd. Sie schränkten die Freiheit der Meinungsäußerung auf verfassungswidrige Weise ein und versuchten, kritische Journalisten zum Schweigen zu bringen. Die vagen Formulierungen der Gesetze zwängen zur Selbstzensur. Besonders der Zwang zur alljährlichen Neu-Registrierung setze Herausgeber und Journalisten unter Druck, Konfrontationen mit der Regierung zu vermeiden.

Der Medienrat (TMC) verurteilte das gewaltsame Eindringen des Chefs der Küstenregion in die Räume des Senders Clouds-TV, um eine Sendung zu erzwingen [vgl. TI März 17,S.5; April, S.3f; Mai 17,S.3].

Citizen 03.05.; 20.07.; 01.,14.08.17; DN 01.07.17; Guardian 21.06.; 15.,24.08.17