Schwerpunkt: Tansania im afrikanischen Kontext: Umweltschutz und Menschenrechte - 01/2016

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Umwelt- und Klimaschutz

Der Präsident des EAC-Parlaments (EALA) forderte mehr Klima-Anpassungshilfen für die afrikanischen Länder. Europa, USA, China und Indien produzierten die meisten Treibhausgase und müssten daher die Entwicklungsländer mit Anpassungshilfen unterstützen.

Tansania weigerte sich, das EAC-Protokoll über Umwelt und natürliche Ressourcen von 2006 zu unterzeichnen, da dieses den Regeln des Gemeinsamen Marktes widerspräche, die Fragen des Bergbaus und Tourismus den Ländern überließen. Damit bleibt die Frage ungelöst, wie gemeinsam genutzte Ökosysteme besser geschützt werden können. Beispiele dafür sind der Victoriasee, das Serengeti-Mara-Gebiet und Weideflächen für Nutztiere.

Hingegen beschloss die EALA ein Gesetz zu Nutzung und Schutz der Wälder in Ostafrika. Damit soll vor allem die nachhaltige Nutzung von grenzübergreifenden Waldregionen gesichert und der bisherige Raubbau eingedämmt werden. Das Gesetz sieht eine Harmonisierung der einschlägigen Ländergesetze und eine neue EAC Einrichtung, die EAC-Waldbehörde, vor.

Citizen 29.11.; 01.12.15; DN 29.11.15; East African 06.06.15; Inter Press Service 26.11.15

Menschenrechte

Ein Bericht über „Kinderrechte in den EAC-Partnerstaaten“ der EALA monierte, dass in Tansania Schüler und Studenten oft wegen kleiner Vergehen verurteilt und mit Kriminellen zusammen eingesperrt würden. Auch körperliche Strafen in Schulen sollten abgeschafft werden.

Der UN-Fonds für Bevölkerung (UNFPA) hebt in seinem Bericht für 2015 hervor, dass Tansania als einziges ostafrikanisches Land stabil gegenüber humanitären Krisen ist. Der Bericht untersucht dieses Jahr besonders die Situation von Frauen, heranwachsenden Mädchen, Kindern und Behinderten. Kriterien sind das Niveau von Gewalt, Zugang zum Rechtsweg, Rechtsstaatlichkeit und in wie weit staatliche Einrichtungen effektiv, verantwortlich und inklusiv sind. Weiterhin wurde untersucht, wie stabil die Wirtschaft ist und wie elastisch ein Land auf Katastrophen reagieren könnte (Resilienz).

Arusha Times 12.12.15; Citizen 01.12.15; Guardian 04.12.15

Ostafrikanischer Gerichtshof

2015 wurde die Zuständigkeit des East African Court of Justice auf Handel, Investitionen und Währungen ausgeweitet. Der Vorsitzende Richter Dr. Ugirashebuja betonte, eine einheitliche Rechtsprechung und Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien sei entscheidend für die Existenz der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Nur so könnten Interessen und Meinungsverschiedenheiten konstruktiv ausgeglichen werden.

Business Times 10.04.15, DN 26.03.15; Guardian 11.12.15