Aktuelles: Wahlen, Menschenrechte, Demokratie – 11/2019

Aus Tansania Information
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Demokratie-Diskussion

Zum 20. Todestag J.K. Nyereres wurde viel über sein philosophisches und politisches Erbe diskutiert. Die regierende CCM sieht in der Fünften Regierung ein Wiedererstehen der glorreichen Gründerjahre und die Erfüllung der Visionen des Gründungspräsidenten. Die Opposition meint dagegen, die Magufuli-Regierung verrate mit ihrem autoritären Stil mehr und mehr die Ideale des „Vaters der Nation“ und gefährde die demokratische Entwicklung, die Nyerere 1992 mit dem Mehrparteien-Konzept anstoßen wollte. Dies setze auch den Erfolg positiver Ansätze wie Kampf gegen Korruption und Behördenwillkür aufs Spiel.

Viele bedauern die gegenwärtige Polarisierung und den hasserfüllten Umgangston bis hin zu Handgreiflichkeiten. Sie sehen damit die von Nyerere mühsam gefestigte nationale Einheit und Einigkeit gefährdet. Politische Grabenkämpfe seien an die Stelle des gemeinsamen Kampfes gegen Krankheit, Unwissenheit und Armut getreten, die nach Nyerere die wahren Feinde des Volkes sind.

Menschenrechtsorganisationen verurteilten scharf die Rede eines CCM-Abgeordneten, der Regierungsgegner als „Insekten“ bezeichnet hatte, mit denen „wir nichts zu tun haben wollen“. Dies erinnere an die Anfänge des Genozids in Ruanda. Die CCM müsse sich deutlich davon distanzieren.

Der fundamentale Dissens in der tansanischen Gesellschaft entsteht aus der Frage, ob Meinungsvielfalt und kritische Diskussion die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung voranbringen oder hemmen. Präsident Magufuli begründet das Verbot politischer Versammlungen bis hin zur Störung interner Parteitreffen der Opposition damit, dass Parteiengezänk die Entwicklung nicht voranbringe, sondern die Nation spalte. Daher sollten alle Parteien die Anstrengungen der Regierung vorbehaltlos unterstützen.

Darin sieht die Opposition eine De-facto-Rückkehr zum Einparteienregime. Sie beruft sich auf Nyereres Urteil: „Ein Land muss nicht reich sein, um demokratisch sein zu können“. „Mwalimu“ habe als Grundforderung an eine Verfassung genannt: Sie müsse dem Volk gewaltfreie Methoden zur Kontrolle der Regierung an die Hand geben.

Diese Methoden seien: freie Kritik, freie Proteste und freie Versammlungen. Die Gleichheit Aller vor dem Gesetz sei grundlegend für ein friedliches Zusammenleben. Sie sei auch Voraussetzung für Dr. Magufulis Anliegen, die Nöte und Anliegen des Volkes aufzunehmen und für eine Besserung zu arbeiten. Nyerere habe während seiner gesamten Amtszeit (1962 bis 1985) betont, das Volk könne nicht entwickelt werden, sondern müsse selbst Pfad und Prioritäten der Entwicklung bestimmen.

Altpräsident J. Kikwete unterstrich bei einer Gedenkrede, dass J. Nyerere die Mehrparteien-Demokratie befürwortete, um auf diesem Weg seine eigene CCM zu Disziplin und Bürgernähe zu zwingen. Nyerere habe als bodenständiger Anführer nichts auf Rang und Namen gegeben. Er habe seine Meinung nicht Anderen aufgezwungen oder gar Andersdenkenden Furcht eingejagt. Nachdem Viele Kikwetes Gedanken auf aktuelle Verhältnisse bezogen, betonte Kikwete, er habe niemals Nyereres Amtsführung mit der der jetzigen Regierung verglichen. Wer über die Regierung sprechen wolle, solle sich nicht hinter seinen Äußerungen über Nyerere verstecken.

Außenminister P. Kabudi betonte in einer Rede zum Nyerere-Gedenken, die Fünfte Regierung werde keinesfalls eine nicht verfassungsgemäße Verlängerung der Amtszeit des Staatsoberhauptes dulden.

Citizen 08.,11.10.19; East African 02.10.19

Meinungsfreiheit

Informationsminister H. Mwakyembe verteidigte die Rede des Außenministers vor der UN-Vollversammlung, in der Kabudi die lebendige und vielfältige Medienlandschaft Tansanias gepriesen hatte. Unbegrenzte Pressefreiheit könne es jedoch, so Mwakyembe, nicht geben. Diese Erwartung entspringe westlichen Filmen, in denen Journalisten wie Detektive alle Geheimnisse lüfteten. Der Minister versprach, alle Journalisten zu schützen, die unparteiisch relevante Nachrichten verbreiteten und aufrührerische oder verleumderische Inhalte vermieden.

Drei Internet-Fernsehstationen müssen wegen Verstoßes gegen die Ausführungsbestimmungen zu Online-Inhalten je € 2.000 Strafe zahlen. Die Station Kwanza TV muss für sechs Monate vom Netz gehen. Die Koalition der Menschenrechtsverteidiger THR DC protestierte dagegen und erinnerte daran, dass die Ausführungsbestimmungen zu Online-Inhalten noch nicht in Kraft seien, da sie derzeit vor Gericht angefochten würden. Die sanktionierten Stationen hatten über den Regime-Gegner T. Lissu und Polizei-Übergriffe berichtet.

Der Journalist Kabendera befindet sich seit drei Monaten wegen „Geldwäsche und organisierter Kriminalität“ in Untersuchungshaft. Da E. Kabendera krank ist, bat sein Anwalt den Staatspräsidenten um Milde; er sei bereit, sich zu entschuldigen, falls er der Regierung Unrecht getan habe. „Reporter ohne Grenzen“ bezeichnet die Anklage als unbegründet und politisch motiviert.

Amnesty International und Human Rights Watch formulierten im Blick auf die kommenden Wahlen nach Interviews mit Regierungssprechern, NROs, Anwälten, Akademikern, Geistlichen und Diplomaten schwere Vorwürfe gegen die Magufuli-Regierung. Sie ersticke unabhängigen Journalismus, behindere NROs und lähme die Opposition. Zeitungen und Radio- und Fernsehstationen würden immer wieder verboten, repressive Gesetze formuliert und die Versammlungsfreiheit massiv beschnitten. Regierungssprecher äußerten sich abfällig über Grundrechte. Die Regierung müsse die unterdrückerischen Gesetze und Zensurmaßnahmen zurücknehmen und die Menschenrechtsverletzungen schnellstens abstellen. Justizminister Dr. Mahiga versprach, die Regierung werde die Berichte prüfen.

ai London 28.10.19 "The price we pay: Targeted for dissent by the Tanzanian State" ; Citizen 29.09.; 29.10.19; DN 05.10.19; Deutschlandfunk 29.10.19; East African 01.10.19; Guardian 02.10.19; Human Rights Watch 28.10.19 „As Long as I am Quiet, I am Safe: Threats to Independent Media and Civil Society in Tanzania"; www.rsf.org; www.kwanzatv.co.tz; www.millardayo.com; www.thrdc.org

Wahlen

Viele zögerten, sich für die lokalen Wahlen im November zu registrieren, weil sie wegen des Versammlungsverbots für Parteien die Oppositionskandidaten kaum kannten. Die Frist musste verlängert werden, Registrierungsbeamte potentielle Wähler zu Hause aufsuchen. Eine CCM-Sprecherin sagte, 85% der Berechtigten seien inzwischen ins Wählerregister eingetragen.

Das Appellationsgericht kassierte das Urteil des High Court, dass Distriktbeamte nicht Wahlleiter sein dürfen, weil sie vom Präsidenten ernannt werden, der zugleich Vorsitzender einer Partei ist.

Der CUF-Vorsitzende I. Lipumba sagte, die Strategie der CCM und des Staatsapparats sei es, Andersdenkende zu demoralisieren. Oppositionskandidaten müssten sich genauestens informieren, da die Wahlleiter versuchen würden, sie wegen Formfehlern zurückzuweisen.

Citizen 17.21.,10.19; Guardian 15.10.19; Mwananchi 03.10.19